Keine Reise ohne Kleingedrucktes.
Fahrtbedingungen des Skiclubs Weinheim
Der Skiclub Weinheim ist eine Abteilung der TSG 1862 Weinheim e.V. und somit Teil eines gemeinnützigen Vereins. Wir veranstalten unsere Trainings- fahrten im Interesse der sportlichen Entwicklung unserer Clubmitglieder. Mit
diesen Fahrten ist keinerlei Gewinnerzielungsabsicht verbunden. Die Organisatoren wollen ansprechende Trainingseinheiten für die Mitglieder ausrichten. Dafür ist Voraussetzung dass Ihr vorher genau wisst, was Ihr von uns
erwarten könnt und wofür wir einstehen. Bitte lest deshalb die folgenden Bedingungen aufmerksam durch, da sie Bestandteil unserer vertraglichen Vereinbarungen sind.
Anmeldung (nur in schriftlicher Form) Mit der Anmeldung bietet Ihr dem Club den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an und erkennt gleichzeitig diese Bedingungen an. Dabei
steht der Anmelder auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Mitfahrer ein. Die Teilnahme an der Fahrt kann nur bei fristgerechter Anmeldung garantiert werden, da nur die frühzeitige
Anmeldung eine reibungslose Zimmerbestellung und -reservierung ermöglicht. Die Anmeldung ist an den jeweiligen Fahrtorganisator oder das Organisationsteam zu richten.
Bezahlung
Mit der Anmeldung ist zugleich eine Anzahlung in Bar oder Scheck zu leisten. Anmeldungen ohne Anzahlung können nicht berücksichtigt werden. Die Höhe der Anzahlung pro Person ist der jeweiligen Fahrtbeschreibung zu
entnehmen. Ist in der Beschreibung keine Anmeldegebühr genannt, beträgt sie in jedem Fall 50,00 €. Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor Fahrtantritt fällig (Zahlungseingang!).
Rücktritt durch den Fahrtteilnehmer Bei einem Rücktritt aus welchem Grund auch immer, ist eine schriftliche oder telefonische Meldung an den Fahrtorganisator oder das Organisationsteam
erforderlich. Wird keine Ersatzperson (muss vom Organisator akzeptiert werden) gestellt, so wird die Anzahlung für die wirklich entstandenen Kosten (etwa Reiseunternehmer, Hotel, Telefon etc.) verwendet. Eine Rückzahlung des
Reisepreises ist ausgeschlossen, wenn ein Reiseteilnehmer die Fahrt nicht antritt oder zu dem festgelegten Abreisetermin oder am Zielort nicht erscheint, oder wenn durch das Fehlen ordnungsgemässer Reisedokumente ein Ausschluss
von der Fahrt erfolgen muss.
Reise-Rücktrittskostenversicherung Damit Euch keine Kosten entstehen, wenn Ihr unverschuldet von einer Fahrt zurücktreten oder Ihre Reise
vorzeitig abbrechen müsst, empfehlen wir den Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung. Diese Versicherungen müssen i.d.R. spätestens 8 Tage nach der Anmeldung abgeschlossen werden.
Rücktritt durch den Skiclub Weinheim Muss aufgrund ungenügender Beteiligung oder aus anderen zwingenden Gründen eine Fahrt abgesagt werden, erfolgt die volle Erstattung des Reisepreises durch
den SKiclub bzw. den entsprechenden Organisator.
Fahrgemeinschaften Sofern eine Fahrt nicht per Bus oder Bahn erfolgt, werden Hin- und Rückfahrt mit dem eigenen PKW
durchgeführt und all jene mitgenommen, die keinen eigenen PKW besitzen bzw. fahren können. Vor Fahrtbeginn wird der Organisator versuchen, Fahrgemeinschaften zusammenzustellen. In dieser Angelegenheit erwartet der Skiclub ein
solidarisches Verhalten aller Fahrtteil- nehmer. Die entstehenden Fahrtkosten teilt die Fahrgemeinschaft fair unter sich auf. Die Festsetzung dieser Kostenbeteiligung ist Sache der Fahrtteil- nehmer, nicht des Skiclubs.
Ausnahme hiervon ist ein Kostenersatz bei Materialtransporten, der vom Skiclub festgelegt wird und auf ALLE Fahrtteil- nehmer umgelegt wird.
Pünktlichkeit Bei Bus- oder Bahnreisen sind die An- und Abreisezeiten unbedingt einzuhalten. Bei Fahrten mit dem Privat-PKW werden die Zeiten innerhalb der Fahrgemeinschaft
geregelt. Bei Materialtransporten gibt der Fahrtorganisator entsprechende Zeitvorgaben, die einzuhalten sind.
Fahrtbetreuung Der als Fahrtleiter eingesetzte Organisator
oder Übungsleiter ist ehrenamtlich tätig. Keine Verantwortung kann übernommen werden, wenn sich Teilnehmer aus der Gruppe entfernen, den Anweisungen nicht Folge leisten oder sich nicht an die FIS-Regeln halten. Ein
Rechtsanspruch auf Betreuung, insbesondere skiläuferische Betreuung besteht nicht. Die Teilnahme an örtlichen Skischulen bleibt freigestellt, wird aber in jedem Fall für Anfänger empfohlen.
Haftung Der Skiclub Weinheim tritt bei den Trainingsfahrten lediglich als Vermittler zwischen den Teilnehmern, den Hotels oder Unterkünften und den Liftgesell- schaften auf. Jegliche Haftung
für Beschädigungen, Unfälle, Verluste oder sonstigen Unregelmässigkeiten, insbesondere auch das Beförderungsrisiko tragen die Teilnehmer. Die Haftungsansprüche des Einzelnen gegenüber Dritten bleiben unberührt. Eine
Beeinflussung der Fahrten durch höhere Gewalt, Streiks usw., schliesst jede Haftung des Skiclubs Weinheim aus. Im Interesse aller Teilnehmer wird dringend die Absicherung gegen Schäden durch Haftpflicht-, Unfall-,
Auslandskranken- und Reisegepäckversicherung empfohlen und jedem Teilnehmer persönlich zur Pflicht gemacht. Günstige Versicherungsbedingungen erhalten alle Skifahrer z.B. bei den Freunden des Skilaufs (DSV-Versicherung). Für
vom Skiclub festgelegte besondere Fahrten, z.B. zu Rennen mit Privatfahrzeugen, besteht ein besonderer Versicherungs- schutz der TSG 1862 Weinheim über den Landessportbund.
Mehrkosten Nicht vorhersehbare Mehrkosten, die nach der Fahrtausschreibung entstan- den sind, gehen zu Lasten der Teilnehmer, soweit sie nicht durch den Skiclub zu vertreten sind.
Unterkünfte Die Unterkunft erfolgt jeweils in den beschriebenen Unterkünften und den zur Verfügung stehenden Zimmern. Ist trotz erfolgter Bestellung und Bestätigung eine
zugesagte Unterbringung nicht möglich, kann der Skiclub dem dadurch Geschädigten nur den Betrag zurückerstatten, der ihm im Wege der Verhand- lung oder des Rechtsstreits durch das jeweilige Beherbergungsunternehmen ersetzt
wird. Ein weiterer Anspruch gegen den Skiclub ist ausgeschlossen.
Reisedokumente Jeder Teilnehmer muss im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein und ist für die Einhaltung der Pass-, Devisen- und sonstigen
Einreisebedingungen selbst verantwortlich.
Gerichtsstand Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist 69469 Weinheim.
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